Corona-App und Datenschutz: Darauf muss man als Prüfer achten
Sehr kritisch hat sich die Redaktion der Startup Plattform trending topics zu der österreichischen Corona App des Roten Kreuzes geäußert – Zum Beitrag: https://www.trendingtopics.at/stopp-corona-app-zu-frueh/
Wir haben die aktuelle Diskussion zum Anlass genommen und uns überlegt, wie es dabei mit Datenschutz und IT-Sicherheit aussieht und welche Rolle dabei IT-Ziviltechniker und Prüfingenieure wie wir spielen.
Wonach ist die IT-Sicherheit der App zu beurteilen?
In der anhaltenden Diskussion um den Datenschutz der erfolgreichen Corona-App hat sich die Fachgruppe der IT-Ziviltechniker im Rahmen der rechtlichen Möglichkeiten entschlossen, die Corona-App kurzerhand einem Reverse Engineering (rekonstruieren, auch Nachkonstruktion genannt) zu unterziehen um ihre eigenen unabhängigen Erkenntnisse zu gewinnen.
Die Corona-App hat ihren Mehrwert durch die Aufzeichnung von Bewegungs- und Kontaktdaten. Diese sind datenschutzrechtlich relevant, weshalb insbesondere die IT-Sicherheitsschutzziele Vertraulichkeit und Integrität der Daten maßgeblich sind. Demnach ist die Sicherheit der App, aber auch die Sicherheit der Infrastruktur zu prüfen.
Dabei sind neben den bereits bekannten und nochmals nachgebesserten datenschutzrelevanten Aspekten, weitere interessante Aspekte aufgetaucht, wie zB. das Faktum der Kommunikation im Ultraschallbereich über den integrierten Lautsprecher der App.
Was würde sich ein IT-Prüfingenieure genauer ansehen?
Die Öffentlichkeit verlangt immer häufiger Unabhängigkeit, Vertrauen und IT-Sicherheit im Umgang mit sensiblen Daten auf Mobiltelefonen und Computern. Staatlich befugte und beeidete Ziviltechniker für Informationstechnologie, die ausgewiesenen und vor allem unabhängigen IT-Experten auf dem Fachgebiet des technischen Datenschutzes im Umfeld von Recht, Daten und Technologie, werden laufend mit sensiblen forensischen Untersuchungen im öffentlichen und privatwirtschaftlichen Bereich betraut. Zudem haften sie auch für ihre Prüfergebnisse, Befunde und Gutachten.
Es ist gängige Praxis, dass Software Entwickler, Programmierer und (Datenbank-) Administratoren hohe Systemrechte haben und eine Anonymisierung zwar voll automatisiert im Betrieb funktioniert, aber immer mit einem Mensch-Maschine-Schnittstellen-Eingriff bei Wartungstätigkeiten, neuen Releases und Software- bzw. System-Updates einhergeht, was das System serverseitig anfällig für Angriffe macht.
In hochsensiblen und datenschutzrelevanten IT-Projekten hat es sich bewährt und gilt mittlerweile als Stand der Technik, die Planung, Prüfung und Überwachung von der Entwicklung von Apps zu trennen. Dies schafft mehr Transparenz, Sicherheit und Vertrauen in die Systeme und steigert zudem die Qualität.
Wie würde man als IT-Ziviltechniker bei der Prüfung vorgehen?
Prüfingenieure würden die Sicherheit der App auf zweierlei Wegen untersuchen:
- Blackbox-/Penetrations-Tests – Prüfung und Manipulation der Funktionsweise der App inklusive Analyse der Kommunikationskanäle und der übertragenen Daten – und
- Whitebox-/Sourcecode-Audits – IT-Sicherheitstechnische Prüfung auf Basis des Quellcodes – verifizieren.
Ausschlaggebend ist jedenfalls: Es reicht nicht aus, die User-Schnittstelle, also die App selbst zu überprüfen. Dasselbe Augenmerk muss auf die dahinterliegende Infrastruktur, die Server und Datenbank, sowie die jeweiligen Anbindungen gelegt werden. Diese Überprüfung müsste laufend geschehen. Mittels Code-Signing kann man außerdem garantieren, dass keine Manipulationen nach der Prüfung vorgenommen werden. Wenn es dabei auch darum geht, die Sicherheit mit Brief und Siegel nachweisen zu können, kommen wir als staatlich beeidete Sachverständige und IT-Ziviltechniker ins Spiel.
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